Grundfahraufgaben
Grundfahraufgaben Klasse B
Es müssen mindestens 3 Übungen in der Prüfung gefahren werden. Die Gefahrbremsung ist seit dem 19.01.2013 Pflicht. Die Auswahl der restlich zu fahrenden Aufgaben trifft der Prüfer.
- Einfahren in eine Parklücke vorwärts oder rückwärts (Queraufstellung)
- Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- Rückwärtsfahren nach rechts in eine Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt
- Umkehren (selbständiges auswählen einer geeigneten Stelle um umzudrehen)
- Gefahrbremsung (Vollbremsung aus 30 km/h)
Grundfahraufgaben Klasse BE
- Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Bordstein)
Sonderfahrten (Pflichtstunden)
Klasse B
Mit den Sonderfahrten wird begonnen, wenn die Grundausbildung beendet ist.
- 5 x Bundes- oder Landstraße (Überland; davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
- 4 x Autobahn (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
- 3 x Dämmerung oder Dunkelheit (je zur hälfte innerorts und außerorts)
Erweiterung Klasse B auf BE:
- 3 x Bundes- oder Landstraße (Überland; davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
- 1 x Autobahn
- 1 x Dämmerung oder Dunkelheit (je zur hälfte innerorts und außerorts)
Prüfungsdauer
- Klasse B und BE – 55 Minuten
- Klasse A1 (125 ccm) – 70 Minuten
- Klasse A2 & A – 70 Minuten bei Direkteinstieg
- Klasse A2 & A – 50 Minuten bei Aufstieg
- Klasse AM – 55 Minuten
Prüfungsrichtlinie
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeuges im Verkehr erforderlichen technischen und über ausreichend Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Die Prüfung findet grundsätzlich innerorts und außerorts statt. Autobahn oder Kraftfahrstraßen sind nach Möglichkeit auch zu befahren (außer Klasse AM).
Wann geht`s zur praktischen Prüfung?
Das entscheidet der Fahrlehrer mit dir gemeinsam. Frühstens jedoch 1 Monat vor erreichen des Mindestalters. Der Fahrlehrer muß davon überzeugt sein, dass du den Ansprüchen einer Prüfungsfahrt gewachsen bist und die Lernziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) erreicht wurden. Der Termin und der Treffpunkt zur Abfahrt der Prüfungsfahrt wird dir rechtzeitig mitgeteilt.
Prüfungsprotokoll
Sollte an deiner praktischen Prüfung etwas schiefgegangen sein, dann bekommst du ein Protokoll per Email zugesendet. Nachfolgend die Inhalte dieses Protokolls:
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
Sie haben die praktische Prüfung leider nicht bestanden. Bei der Bewertung der Fehler konnte auch die Berücksichtigung Ihrer guten Leistungen keinen ausreichenden Ausgleich Schaffen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Fehler wollen wir Ihnen zur Kenntnis geben:
- Nichtbeachten von Rot oder Zeichen der Polizei
- Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregelung
- Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel
- Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen
- Gefährdung oder Schädigung
- Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
- Nichtbeachten von Verkehrszeichen
- Mangelhafte Verkehrsbeobachtung – Anfahren – Aus- bzw. Einscheren – Abbiegen – Rückwärtsfahren
- Nichtangepasste Fahrgeschwindigkeit: – Autobahn – über Land – Stadt
- Fehlerhaftes Abstandhalten
- Unterlassene Bremsbereitschaft
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots / des Fahrstreifens
- Fehlerhaftes Abbiegen
- Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
- Fehlverhalten bei Verkehrsstockungen
- Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung des Blinkers vor Fahrstreifenwechsel / Abbiegen / Ausscheren / Wiedereinordnen / Anfahren
- Fehler beim Überholen Überholt werden
- Fehler bei der Fahrzeugbedienung
- Fehler bei den Grundfahraufgaben
- Fehler bei der Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten
- Fehler beim Verbinden und Trennen von Fahrzeugen