ASF Seminare
Fahranfänger, die im Straßenverkehr während der Probezeit durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist verpflichtet wurden (Anordnung), müssen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Es findet mit mind. 6 und höchstens 12 Teilnehmern statt. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Das Seminar besteht aus 5 Teilen:
- 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und
- 1 Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung
Nur wenn an allen 5 Teile des Seminars vollständig teilgenommen wurde, kann die Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Informationen zur Anmeldung folgen.