Die Ausbildung der Beschleunigten Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.

Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung bei der IHK abgeschlossen.

Hinweis: Die Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen.

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Inhalte

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit

Dauer/Prüfung

Neueinsteiger

  • Dauer: 18 Tage
  • Voraussetzung: Erstmaliger Einstieg im Bereich Güter-/Personenverkehr
  • Unterricht: 140 Stunden á 60 Minuten
  • davon praktisch: 10 Stunden á 60 Minuten
  • IHK-Prüfung: 90 Minuten

Umsteiger

  • Dauer: 4,5 Tage
  • Voraussetzung: Berufskraftfahrer im Bereich Güter-/Personenverkehr
  • Unterricht: 35 Stunden á 60 Minuten
  • davon praktisch: 2,5 Stunden á 60 Minuten
  • IHK-Prüfung: 45 Minuten

Hinweis: Die Ausbildung findet grundsätzlich in Vollzeit-Unterricht statt.

Lehrgangsdauer

– 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung)
– schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

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Lehrgangsdauer

– 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung)
– schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

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